In Italien soll es künftig leichter möglich sein, Waffen zu kaufen – und auch, sie zu benutzen: Die Regierung will das Gesetz zur Notwehr beispielsweise bei Raubüberfällen oder Angriffen, reformieren. Diese Woche begann in der Justizkommission des Senats die Prüfung des Reformvorschlags. Das freie Radio Onda d‘Urto sprach darüber mit Giorgio Beretta von der Ständigen Beobachtungsstelle für Kleinwaffen, kurz Opal.
Zum Einstieg bezog sich Radio Onda d‘Urto Giorgio auf einen aktuellen Zeitungsartikel: Mit dem Reformvorschlag wird die Notwehr europaweit am weitesten ausgelegt. In einem Artikel vom 17. September in der Zeitung “Il sole 24 ore”, die dem Arbeitgeberverband Confindustria gehört und sicher nicht des Pazifismus verdächtig ist, heißt es, die Reform des Notwehrgesetzes ziele darauf, Gerichtsverfahren zu vermeiden, dafür zu sorgen, dass man von Ermittlungen sofort zur Archivierung der Fälle übergeht. Das zumindest sei die Absicht der Mehrheit aus Lega und 5-Sterne-Bewegung. Anregungen für diese Reform hätten die Gesetze in Frankreich und Deutschland geboten, wo das Recht relativ großzügige Grenzen für Verteidigungshandlungen vorsieht. Wo diese Gesetze aber der Notwehr doch Schranken auferlegen, da tue dies der italienische Reformvorschlag nicht.
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